Veranstaltung: Zensur? Zynismus? Klassenkampf?, 10.4., Volksbühne BerlinZur Veranstaltung
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Was bisher geschah

Drei Buchhandlungen wurden vom Deutschen Buchhandlungspreis gestrichen. Die Entscheidung löste eine bundesweite Debatte über Kulturpolitik, Meinungsfreiheit und staatlichen Einfluss auf Kulturförderung aus. Die wichtigsten Ereignisse im Überblick:

24. April 2026

„So schaffen sich Behörden rechtsfreie Räume" – Anwältin Voigt über den Verfassungsschutz

Lea Voigt, Rechtsanwältin und Vertreterin des Golden Shop in Bremen, benennt in der taz das eigentliche strukturelle Problem hinter dem Buchhandlungsstreit: „Betroffene sollen hier gar nicht erfahren, dass Verfassungsschutzinformationen Folgen für sie hatten. Wo kein Kläger, da kein Richter. So schaffen sich Behörden rechtsfreie Räume."
Der Verfassungsschutz schaffe sich durch seine Einstufungen selbst die Grundlage für seine Beobachtungsaktivitäten — und arbeite dabei nicht transparent. Das sei besonders problematisch, wenn sich daraus Rechtsfolgen ergäben: „Eine Behörde darf nicht einfach sagen: Wir wissen auch nicht genau, was vorliegt, aber wird schon stimmen."
Weimer stehe für ein Kulturverständnis, das staatskritische Kunst von der Förderung ausschließe: „Er will eine Art Staatskunst fördern: Der Staat ist gut. Alles ist gut. Wir sind dankbar. So ein Kulturbegriff legt selbst die Axt an die Verfassung an."
Der Artikel ist einer der bisher schärfsten juristischen Beiträge zur Debatte. Er zeigt: Der Fall ist längst kein Streit über einen Buchhandlungspreis mehr, sondern eine Grundsatzfrage über die unkontrollierte Macht des Verfassungsschutzes im demokratischen Rechtsstaat.
23. April 2026

Noch ein Laden auf der Liste: Schanzenbuchladen Hamburg ebenfalls vom VS durchleuchtet

Der Hamburger Schanzenbuchladen, mehrfach mit dem Deutschen Buchhandlungspreis ausgezeichnet, erfährt, dass auch er im Visier des Verfassungsschutzes steht — ohne je in einem Verfassungsschutzbericht als Beobachtungsobjekt geführt worden zu sein. Damit wächst die Liste der betroffenen Buchhandlungen auf mindestens vier.
Besonders brisant: Der Vorgang geht offenbar auf eine Anfrage der AfD im Bundestag zurück. Die Partei hatte im Herbst wissen wollen, ob der Bundesregierung bekannt sei, dass die Buchhandlung „enge Verbindungen zur linksextremistischen Szene" unterhalte. Staatssekretär Christoph de Vries antwortete, die Buchhandlung habe dreimal je 7.000 Euro Preisgeld erhalten — und fügte dann hinzu: „Wegen der dem Bundesamt für Verfassungsschutz vorliegenden Erkenntnisse wird die Buchhandlung im Schanzenviertel keine weiteren Bundesmittel erhalten." taz
Das bedeutet im Klartext: Selbst wenn eine unabhängige Jury die Buchhandlung erneut auszeichnen wollte, käme es nicht dazu — aufgrund des Vetos der geldgebenden Behörde. Wetterauer Zeitung Das Muster ist damit nicht nur bekannt, sondern dokumentiert: „Die AfD muss gar nicht mehr selbst regieren", kommentiert Ulrike Steinwarder vom Buchladenkollektiv.
31. März 2026

bbk berlin fordert sofortigen Rücktritt Weimers

Der Berufsverband Bildender Künstler:innen Berlin (bbk berlin) verurteilt die Eingriffe Weimers in unabhängige Kulturförderverfahren aufs Schärfste, und fordert seinen sofortigen Rücktritt. In einem öffentlichen Statement benennt der Verband die politische Doppelmoral: Während die Regierung von Demokratie spreche, würden Programme wie „Demokratie leben!" faktisch ausgehöhlt, Fördergelder kämen zu spät oder gar nicht, und über 200 zentrale Demokratieprojekte stünden auf der Kippe. Der bbk berlin stellt klar: „Kunstfreiheit heißt: keine politische Kontrolle, keine ideologische Filterung, keine Einschüchterung." [Statement bbk berlin, 31. März 2026]
28. März 2026

Deutschlandfunk: „Klima der Angst und Selbstzensur" in der Kulturszene

Der Deutschlandfunk berichtet über einen neuen, strukturellen Effekt von Weimers Vorgehen: In der gesamten Kulturszene verbreitet sich ein Klima der Verunsicherung und Selbstzensur. Viele Institutionen fürchten um Fördergelder und erwägen, bestimmte Projekte erst gar nicht einzureichen. DLF-Chefreporter Stefan Koldehoff berichtet von einem Filmemacher, der einen politischen Film ursprünglich geplant hatte, nun aber zweifelt, ob er die nötige Förderung bekäme. Olaf Zimmermann (Deutscher Kulturrat) bestätigt: „Natürlich gibt es jetzt Angst, selbst unter Leitern der ganz großen Kultureinrichtungen." Hamburger Kultursenator Brosda (SPD) warnt: Sobald die Sorge wachse, dass der Staat inhaltlich in Kulturfragen eingreife, überlegten sich Kulturschaffende, was sie tun müssten, damit ihr materielles Auskommen gesichert bleibe. Vor der Selbstzensur braucht nicht mehr gewarnt zu werden, sie findet bereits statt. [Deutschlandfunk, 28. März 2026]
27. März 2026

Acht Bundesländer stellen sich gegen das Haber-Verfahren

Am Rande der Kulturministerkonferenz bekräftigen die Kulturminister:innen und -senator:innen von Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Saarland gemeinsam: Eine Überprüfung von Juryentscheidungen durch den Verfassungsschutz ist kein geeignetes Mittel der Kunstförderung. Die Länder sprechen sich für transparente künstlerische Qualitätskriterien und unabhängige Jurys aus und stellen klar, dass die staatliche Kulturverwaltung keinen inhaltlichen Einfluss auf Förderentscheidungen nehmen soll. Bremens Bürgermeister und Kultursenator Andreas Bovenschulte bringt es auf den Punkt: „Es ist ein schmaler Grat zwischen Meinungsfreiheit und Zensur. Der Schutz der Kunstfreiheit ist ein verfassungsrechtliches hohes Gut, welches es entschieden zu schützen gilt." Die Stellungnahme ist die bislang deutlichste politische Reaktion der Länderebene auf Weimers Vorgehen beim Deutschen Buchhandlungspreis.
27. März 2026

Stiftung Kunstfonds: „Allein die Befürchtung schafft Misstrauen"

Die Stiftung Kunstfonds — vom BKM selbst gefördert und damit in direkter Abhängigkeit — veröffentlicht eine klare Stellungnahme zur Abfrage von Jurylisten durch Weimers Behörde. Der Vorstand und Stiftungsrat bestätigen, dass auch sie Ende Februar aufgefordert wurden, ihre Jurymitglieder, Auswahlverfahren und Förderpraxis gegenüber dem BKM offenzulegen. Zwar habe das BKM auf Nachfrage versichert, dass eine Überprüfung von Jurymitgliedern „weder durch den Verfassungsschutz noch in anderer Weise" geplant sei. Doch die Stiftung benennt das eigentliche Problem direkt: „Allein die Befürchtung, Künstler:innen und ihre Verbände könnten durch das BKM überprüft werden, schafft Misstrauen und Verunsicherung." Eine Einflussnahme der Politik auf Jury-Entscheidungen habe es in über 40 Jahren Kunstfonds-Geschichte nie gegeben — und man erwarte, dass das so bleibe.
27. März 2026

Weimer greift erneut in Jury-Entscheidung ein: Hauptstadtkulturfonds

Die Süddeutsche Zeitung berichtet, dass Vertreter des BKM beim Hauptstadtkulturfonds eine bereits von der unabhängigen Jury ausgewählte Förderung zurückgestellt haben — ein Übersetzungsprojekt palästinensischer Autoren mit 30.000 Euro Fördervolumen. Die Jury des Hauptstadtkulturfonds reagiert mit einem öffentlichen Statement gegen „jede politische Einmischung in die Arbeit unabhängiger Fachjurys". Hinzu kommt: Laut Spiegel lässt Weimer die Mitglieder sämtlicher Kulturjurys systematisch in Listen erfassen — angeblich nur zur Übersicht, was in der Kulturszene für erhebliche Verunsicherung sorgt. Bundestagskulturausschuss-Vorsitzender Sven Lehmann (Grüne) wirft Weimer vor, den „Grundsatz der Staatsferne" zu untergraben, der „für die Kulturförderung in einer Demokratie überlebenswichtig" sei.
25. März 2026

Merz stellt sich im Bundestag hinter Weimer

Bei der Regierungsbefragung im Bundestag erklärt Kanzler Friedrich Merz öffentlich: „Wolfram Weimer hat mein Vertrauen." Der Kanzler, der Weimer persönlich ins Amt berufen hat, hält damit trotz wochenlanger bundesweiter Empörung, juristischer Klagen und scharfer Kritik aus der Kulturszene an seinem Kulturstaatsminister fest. Gleichzeitig schränkt Merz ein: Wer meine, weitere Buchhandlungen sollten ausgeschlossen werden, habe sich „gründlich missverstanden." Die Botschaft ist doppeldeutig: Merz deckt Weimer — gibt aber zu erkennen, dass er eine Ausweitung der Streichungspraxis nicht will. Eine Distanzierung von der bereits getroffenen Entscheidung oder eine Aufforderung zur Transparenz gegenüber den betroffenen Buchhandlungen enthält das Statement nicht.
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