Hat der Bundesbeauftragte für Kultur und Medien (BKM) das Parlament falsch informiert?
Berlin, Bremen, Göttingen, den 11.05.2026
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat wegen der Affäre um den Buchhandlungspreis eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung gestellt. Mittlerweile liegt die Antwort vor – und sie wirft für die Anwält:innen der betroffenen Buchhandlungen neue Fragen auf. Der BKM gibt an, nachgefragt zu haben, welche konkreten Erkenntnisse dem Bundesamt für die drei Buchhandlungen vorgelegen haben. Dies lässt sich mit der im Eilverfahren vorgelegten Verwaltungsakte allerdings nicht Einklang bringen.
„Die Antwort des BKM ist mit den uns vorliegenden Erkenntnissen nicht zu vereinbaren", so Lea Voigt, Rechtsanwältin des Golden Shop in Bremen, und erläutert: „In Ziff. 12 fragt die Fraktion, warum der BKM es unterlassen hat, beim BfV nachzufragen, welche konkreten Erkenntnisse für besagte Buchhandlungen vorlägen und warum er sich entgegen dem vorgesehenen Verfahren nicht unmittelbar an das BMI gewendet habe, um eine Analyse der vorliegenden Erkenntnisse zu erhalten.“ Die Fraktion bezieht sich damit erkennbar auf Ziff. II. Abs. 4 des BMI-Rundschreibens vom 06.02.2017 (sog. „Haber-Verfahren“), wonach die anfragende Behörde auf die pauschale Mitteilung des BfV, dass „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorliegen, um eine Präzisierung der vorhandenen Erkenntnisse bitten kann.In der Akte, die der BKM dem Verwaltungsgericht Berlin im Eilverfahren übersandt hat, ist allerdings lediglich eine E-Mail vom 16.01.2026 mit der Erstanfrage an das Bundesamtes für Verfassungsschutz enthalten. Die Antwort des BfV vom 28.01.2026, wonach „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ vorliegen sollen, ist das letzte Dokument in der Akte. Weitere Nachfragen, um welche Erkenntnisse es sich handelt, sind in der Akte nicht, auch nicht in geschwärzter Form, enthalten.
Sven Adam, Rechtsanwalt des Buchladens Rote Straße in Göttingen, kommentiert: „Der BKM ist in Verfahren vor dem Verwaltungsgericht zur Vorlage der vollständigen Akten verpflichtet. Soweit die Behörde der Auffassung gewesen wäre, zur Vorlage von Aktenbestandteilen nicht verpflichtet zu sein, hätte sie dies dem Gericht mitteilen müssen. Denn nur in diesem Fall kann das Verwaltungsgericht prüfen, ob die Verweigerung rechtmäßig ist."
Rechtsanwalt Dr. Jasper Prigge, der die Buchhandlung zur schwankenden Weltkugel aus Berlin vor dem Verwaltungsgericht Berlin vertreten hat, erklärt: „Entweder es gab eine Nachfrage auf das Scheiben des BfV vom 28.01.2026 und dieses wurde nicht in die Verwaltungsakte aufgenommen. Dann hätte der BKM dem Verwaltungsgericht entgegen seiner gesetzlichen Verpflichtung wesentliche Informationen vorenthalten. Oder aber die Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen ist falsch, weil es keine Nachfrage beim BfV oder dem Innenministerium gab. Dann hätte der BKM gegenüber der Opposition seine Pflicht zur wahrheitsgemäßen Beantwortung verletzt. Der Kulturstaatsminister muss diesen Widerspruch schon aus Respekt vor dem Parlament erklären."
Die Kleine Anfrage ist unter dem folgenden Link abrufbar:
https://dserver.bundestag.de/btd/21/054/2105462.pdf
Für Presseanfragen:
RA Sven Adam (Göttingen) – +49 (0) 551 488 31 69 – kontakt@anwaltskanzlei-adam.de
RA Dr. Jasper Prigge (Düsseldorf) – +49 (0) 211 4174 89 90 – kontakt@prigge-recht.de
RAin Lea Voigt (Bremen) – +49 (0) 421 335 16 78 – voigt@strafverteidiger-bremen.de
für die Buchhandlungen: Buchladen Rote Straße (Göttingen), Golden Shop (Bremen), Buchladen zur schwankenden Weltkugel (Berlin)